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Gesetze und Verwaltungsvorschriften

Grundlage der Arbeit der Schiedspersonen im Saarland ist die Saarländische Schiedsordnung (SSchO) mit den zugehörigen Verwaltungsvorschriften. Den amtlichen Text finden Sie im Bürgerservice des Saarlandes:

  • Saarländische Schiedsordnung (SSchO) – Volltext
    Erster Abschnitt: Das Amt der Schiedspersonen (§§ 1–12) · Zweiter Abschnitt: Das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (§§ 13–29) · Dritter Abschnitt: Das Schlichtungsverfahren in Strafsachen (§§ 30–36) · Vierter Abschnitt: Kosten (§§ 37–44)

Broschüren des Ministeriums der Justiz des Saarlandes

Bundesrecht

Weitere Gesetzestexte und Formulare stellt die Bundesvereinigung unter schiedsamt.de/schiedspersonen/formulare bereit.