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Kosten des Verfahrens

Die Gebühr für die Schlichtungsverhandlung beträgt 20,-- Euro; die Gebühr für einen Vergleich betragen 15,-- Euro

Diese Gebühren können unter besonderen Umständen bis auf  das Doppelte erhöht werden.

Außerdem fallen noch Auslagen (z.B. Portokosten, Kopien, Zustellungen) der Schiedsperson an.

Vor dem Schlichtungsverfahren wird ein Kostenvorschuss erhoben.