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KÖRPERVERLETZUNG (§ 223 StGB) 

Es hat Sie jemand misshandelt oder Ihre Gesundheit geschädigt?

Schläge tun nicht nur der Psyche weh.
Sie haben Anspruch auf Schmerzensgeld.

Wenn bei der Körperverletzung auch noch etwas beschädigt oder verschmutzt wurde, wie z.B. Kleidungsstücke, Schmuck, Brille, usw., steht Ihnen auch noch ein Schadensersatz zu.

Sie brauchen: